Wir stehen für EXPERTENWISSEN AM BAU

Beratung | SiGeKO

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung und reichhaltiges Expertenwissen im Bereich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen. So sind wir  kompetenter Ansprechpartner für für Bauherren, Generalunternehmer und Architekturbüros. Wir sind der richtige Partner für alle Fragen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes rund um Ihr Bauprojekt. 



Ihre Vorteile


  Einsatz neuester Software zur rechtssicheren Erstellung der notwendigen Dokumente. So tragen wir entscheidend dazu bei, die Gefahr eines behördlichen Baustopps zu beseitigen. 

  Signifikante Erhöhung der Baustellensicherheit, durch engmaschige Koordinierung und Überwachung Ihres Vorhabens sowie vollumfängliche Absicherung Ihrer Haftungsrisiken durch unseren Haftpflichtversicherer.

  Ausführliche Angebotserstellung mit Aufschlüsselung der Grundleistungen bzw. der (notwendigen) Zusatzleistungen, die separat beauftragt werden können. 

  Breitstellung aller  wichtigen Dokumente in der Cloud, Optimale und effiziente Planung der Bauabläufe, auf die alle Beteiligten zugreifen können.

  Günstige und transparente Honorargestaltung, die sich an den Erfordernissen der Ausschreibung orientieren.

  Bereitstellung der aktuellen Regelungen zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) für Ihr Unternehmen im Volltext, so dass diese auch nach Beendigung des Auftrages weiter verwendet werden können. So erhöhen Sie die Sicherheit in Ihrem Unternehmen nachhaltig, d. h auch über das Bauprojekt hinaus. 










Warum einen SiGEKO?

Bauherren sind nach § 3 BaustellV verpflichtet einen Beauftragten für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden. 


Gemäß  § 2 BaustellV ist eine Vorankündigung für jede Baustelle nötig, bei der die vorherzusehende Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der Baustelle mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder wenn der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage übersteigt. 

Die Vorankündigung muss dann spätestens 2 Wochen vor Errichtung der Baustelle an die zuständige Arbeitsschutzbehörde übermittelt werden. Sie ist außerdem auf der Baustelle sichtbar auszuhängen.

Darüber hinaus muss ein SiGe- Plan erstellt werde, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind und eine Vorankündigung notwendig ist oder wenn besonders gefährliche Arbeiten auf der Baustelle ausgeführt werden. Die betreffenden Arbeiten sind im Anhang 2 zur BaustellenV definiert. 


Sollten Sie trotz der gesetzlichen Erfordernisse keinen SiGeKo bestellen, so drohen im Ernstfall zivilrechtliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen. Auch die Verhängung von Bußgeldern sind grundsätzlich möglich. 


Wir beraten Sie zunächst kostenfrei, ob Sie bei Ihrem Bauvorhaben einen SiGeKo benötigen und erstellen bei Bedarf ein Angebot, das Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Bei Erteilung bzw. bei Übernahme des Auftrages werden Sie durch einen ausgebildeten SiGeKo betreut. So können Sie sicher sein, dass die gesetzlichen Erfordernisse zielsicher und einwandfrei umgesetzt werden!



Wir Als IHr Partner!

Sie und Ihre Wünsche bzw. Ihr Vorhaben stehen bei uns im Mittelpunkt unseres Schaffens. .Sichern Sie sich unser Expertenwissen und unser Know - How in den Bereichen

Hausbau, Gewerbebau, Wohnungsbau, Anlagenbau  und Tiefbau.  





 




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